Das geplante Bauvorhaben kann daher nicht als zonenkonform bewilligt werden. (Es folgen Ausführungen darüber, dass die Stallerweiterung auch nicht als zonenfremdes Bauvorhaben bewilligt werden kann.) RRB 14.3.1989 1182 Bauen ausserhalb der Bauzonen. Begriff der teilweisen Änderung (Erweiterung nach Art. 24 Abs. 2 RPG; SR 700).