Die Baudirektion bestreitet, dass H.B. für die vorhandene Futter- und Düngebasis zusätzlicher Stallflächen bedarf. Tatsächlich hat er nur wenig Eigenland und verfügt über keine längerfristig gesicherten Wies- und Weideflächen. Fürdie jetzt vorhandenen Futterflächen genügt die heutige Stallgrösse bei weitem. Die beantragte Erweiterung des Stalles steht also in keiner vernünftigen Relation zum bewirtschafteten Land. Das geplante Bauvorhaben kann daher nicht als zonenkonform bewilligt werden. (Es folgen Ausführungen darüber, dass die Stallerweiterung auch nicht als zonenfremdes Bauvorhaben bewilligt werden kann.)