A. Entscheide des Regierungsrates 1182, 1183 EG RPG). Weitergehende Veränderungen an der bestehenden Stickerei können nur in einer Gewerbezone verwirklicht werden. RRB 10.10.1989 1183 Bestandesgarantie (A rt.4 EG RPG; bGS 721.1). Umfang.