wurde. Im Vermögenssteuerrecht wird anerkannt, dass «Hausrat» durch­ aus auch mehr oder weniger wertvolle Gegenstände umfassen kann. Mit dem im Vermögenssteuerrecht eingeführten Freibetrag von Fr. 8 0 0 0 0 - wird zudem anerkannt, dass der Wert eines Hausrates gesamthaft sogar einiges mehr als Fr. 80000 - betragen kann. Damit ist die Auffassung ent­ kräftet, dass darin nur Sachen enthalten seien, die dem üblichen oder gar unabdingbaren Wohngebrauch dienen und in jedem durchschnittlichen Haushalt zu finden sind. Vielmehr fällt auch der gepflegte Hausrat, ja sogar der aus dem Wohlstand entstandene gehobene Hausrat unter den Begriff.