57 Abs. 1 lit. f Baureglement der Gemeinde: «Kanalisations- und Kläranlagen jeglicher Art») musste die Änderung einer Drainage auch im alten Recht als bauliche Anlage angesehen werden. RRB 8.9.1987 1121 Einsp racheverfahren. Zuständigkeit (A rt.85 EG zum RPG; bGS 721.1).