Mit der von der Gemeinde vorgesehe­ nen Zonenplanänderung würde das so bleiben. Die Siedlungsbegrenzung wäre eher zufällig und nicht mit natürlichen Gegebenheiten zu begrün­ den. Der harte Übergang vom Baugebiet zum Nichtbaugebiet würde bestehen bleiben. Eine Grenzziehung gemäss dem heutigen Parzellen­ verlauf ist aus topographischer und landschaftlicher Sicht aber ebenso undenkbar, würde doch der Übergang vom Baugebiet zum Nichtbau­ 218 A. Entscheide des Regierungsrates 1145, 1146