Die heutige Kapazität der ausgeschiedenen Bauzonen der Gemeinde reicht bei einem Vollausbau für ca. 21 000 Einwohner. Die Gemeinde weist heute ca. 14 600 Einwohner auf, bis ins Jahr 2000 wird mit einer Einwoh­ nerzahl von 15000 bis 16000 Einwohner gerechnet. Das eidgenössische Raumplanungsgesetz verlangt, dass die Siedlungen nach den Bedürfnis­ sen der Bevölkerung zu gestalten und in ihrer Ausdehnung zu begrenzen sind (Art. 3 Abs. 3 RPG [SR 700]). Vorkehren, welche das Ausmass der Bau­ zone mit dem gesetzlich Zulässigen in Einklang bringen, stehen gemäss ständiger Rechtsprechung im öffentlichen Interesse (vgl. Leo Schürmann, Bau- und Planungsrecht, Bern 1984, S. 160 mit Hinweisen). Gemäss