Weiter wäre vorstellbar, dass unter diesem Begriff unauffällig in die Land­ schaft eingepasste Spielanlagen für ein Kinderheim zugelassen würden. Private Anlagen mit einem Benützerkreis von nur wenigen Personen kön­ nen unter diesem Titel jedoch nicht bewilligt werden. Private Einzelinteres­ sen können die entgegenstehenden öffentlichen Interessen niemals über­ wiegen. Aus diesen Ausführungen ergibt sich, dass dem A .Z . für die Erstellung eines Schwimmbades in der Landschaftsschutzzone gestützt auf Art. 13 Abs. 4 EG zum RPG keine Bewilligung erteilt werden kann.