indem die Umwandlung der Remise auf der Parzelle Nr. 1759 in ein Einfa­ milienhaus als zeitgemässe Erneuerung zu betrachten sei. Art. 4 Abs.1 EG zum RPG spricht vom Weiterbestand, Unterhalt und der zeitgemässen Erneuerung bestehender Bauten, die der Nutzungsordnung oder den Bauvorschriften nicht entsprechen. Eine zeitgemässe Erneuerung als Aus­ fluss der Bestandesgarantie gewährleistet Baubefugnisse, welche in ihren Auswirkungen nicht einer «neubauähnlichen Umgestaltung» vorschrifts­ widriger Bauten und Anlagen gleichkommen.