besondere Vorschriften aufgestellt. Nach diesen Vor­ schriften ist der Mietwert bei Liegenschaften mit einem Verkehrswert unter Fr. 250000 - im Regelfall mit 5,5% des geschätzten Verkehrswertes zu bemessen. StRK 20.9.1985 (Nr. 371) 2038 V erfah ren (Vorlage der Bücher); Art. 64 StG1. Der Beschwerdeführer ist im Handelsregister eingetragen und daher zur Führung von Büchern verpflichtet. Nach Art. 64 StG kann die Steuer­ verwaltung verlangen, dass die Geschäfts- und Rechnungsbücher mit1 1 Heute: Art. 81 Abs.1 und 2 StG 314