Die Baubewilligung stellt eine sogenannte Polizeierlaubnis dar, mit der festgestellt wird, dass dem ihr zugrunde liegenden Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen, insbesondere baupolizeilichen, Hindernisse entge­ genstehen. Sie verpflichtet den Bauherrn nicht, davon Gebrauch zu ma­ chen. Eine Baubewilligung kann nicht von zeitlich unbegrenzter Dauer sein. Es muss nach einer gewissen Zeit Klarheit darüber herrschen, ob der bewilligte Bau wirklich errichtet wird oder nicht. Das Schaffen klarer Ver­ hältnisse liegt sowohl im öffentlichen wie im privaten nachbarlichen Inter­ esse. Die Geltungsdauer von einem Jahr gemäss Art.