A. Entscheide des Regierungsrates 1032, 1033 nur in Fällen angeordnet werden, in denen sie aus Gründen des öffent­ lichen Interesses erforderlich sind (vgl. Entscheid des Regierungsrates vom 30. März 1982 in Sachen H.R.; Schweizerisches Zentralblatt für Staats-und Gemeindeverwaltung, 1979, Seite 3 6 1 ; Fleiner-Gerster, a.a.Q , Seite 236; Hans-Jürg Schär, a.a.O., Art. 30, N .8 ff). Im vorliegenden Fall ist die unge­ bührlich lange Behandlungsdauer zu beanstanden. Vom eingeschriebe­ nen Brief des J.E. bis zu dessen Beantwortung sind nicht weniger als vier­ einhalb Jahre verstrichen. Dieser Zeitraum ist unverhältnismässig lang.