serung anschliesst. Einen solchen neuen Vertrag stellt es dar, wenn der Ver­ käufer für einen Teil des Verkaufspreises ein Zahlungsversprechen für die Zukunft entgegennimmt. Er gewährt dem Käufer auf diese Weise einen Kredit. Bleiben in einem solchen Fall die versprochenen Zahlungen aus, so trifft den Verkäufer ein Verlust aus einer mit dem Erlös getätigten Vermö­ gensanlage. Das Schicksal einer solchen Anlage hat keinen Einfluss auf die Höhe des Erlöses (Bundesgericht II. öffentlich-rechtliche Abteilung 4. April 1979, wiedergegeben in Zbl. 80, S. 362).