A. Entscheide des Regierungsrates 1111,1112 Schwyz und Obwalden der Steuerpflicht vollumfänglich unterstehen; in Thurgau und Glarus - wo keine derartigen Genossenschaften bestehen - könnte eine Steuerbefreiung ebenfalls nicht gewährt werden. RRB 27.2.1968 1112 Steuern. Handänderungssteuer bei der Übertragung eines Grundstückes an die eigene Einmann-Aktiengesellschaft.