doch entstehen, wenn man ohne genaue Kenntnis des Sachverhaltes im Zusammenhang mit der Praxis des Rekurrenten die Bezeichnung «Allge­ meine und spezielle Neurasthenie» sowie «Nerventherapie, Nervenpraxis» liest. Wenn auch dem Rekurrenten nicht nachzuweisen ist, dass er dadurch den Eindruck bezweckt, er sei ausgebildeter Mediziner, so kann sich je­ doch namentlich der weniger Gebildete von dieser Bezeichnung durchaus zu der Annahme verleiten lassen, es handle sich um eine ärztlich geleitete Institution.