d.h. mit einer Auflage darf nicht mehr verlangt werden, als es der Zweck der Massnahme verlangt (Imboden, a.a.O„ Nr. 222 IV, 327 II). RRB 28.7.1970 1152 Strassenverkehr. Zulässigkeit zeitlich befristeter Verkehrsbeschränkun­ gen, um auf einer Gemeindestrasse das Schlitteln zu ermöglichen. Der Gemeinderat R. veröffentlichte im Amtsblatt folgende Verkehrsbe­ schränkung: Bei guten Schneeverhältnissen (günstigem Schlittelweg) wird nachfol­ gende Strasse temporär als Einbahnstrasse erklärt (Fahrtrichtung nur tal­ wärts möglich): 226 A. Entscheide des Regierungsrates 1152