A. Entscheide des Regierungsrates 1115 1115 G ebü h ren . Der Eigentümer eines nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Gebäudes kann zur Leistung einer (einmaligen) A n­ schlussgebühr verpflichtet werden, sofern er sein Abwasser auf die Ab­ wasserreinigungsanlage abführt.