Nachbarn und weitere Berechtigte sollen anhand der aufgelegten Pläne feststellen können, ob und in welchem Umfang ihnen Nachteile erwachsen könnten. Das Einspracheverfahren schafft die Mög­ lichkeit, sich für die Unterlassung oder Änderung eines Bauvorhabens ein­ zusetzen und unzulässigen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Ist ein Pro­ jekt aber einmal realisiert und verursacht es irgendwelche Störungen, so hilft nicht ein Anspruch auf Unterlassung, sondern auf Beseitigung. Für die Durchsetzung eines Beseitigungsanspruches bedarf es jedoch keines Ein­ spracheverfahrens, weil die Störung mittlerweile manifest geworden ist.