Die sachen­ rechtliche Abtrennung eines Parzellenteils zum Zwecke der Erhöhung der Ausnützung eines Nachbargrundstückes erscheint damit jedenfalls unter Beachtung von Art. 32 BO möglich. RRB 1.12.1981 1127 G ren zab stan d . Der Grenzabstand gemäss Art. 99 Abs.1 EG zum ZGB (bGS 211.1) isteine rein privatrechtliche Bestimmung, deren Einhaltung im Baubewilligungsverfahren nicht erzwungen werden kann. Die Baubewilligungsbehörde von W. lehnte ein Baugesuch ab mit der Be- 184 A. Entscheide des Regierungsrates , 1127 1128