19 lit.c VRV untersagt nämlich das Parkieren auf Hauptstrassen innerorts ohnehin, wenn für das Kreuzen von zwei Motorwagen nicht genügend Raum bleibt. Das Aufstellen der Parkverbotstafeln bedeutet somit nichts anderes als eineVerdeutlichungderansich bereits bestehenden Regeides Art. 19 lit.c