Zur Information hat die Gemeindebehörde unter anderem dadurch beigetra­ gen, dass sie am 29. November eine Volksversammlung durchführte, die übrigens gut besucht wurde. Ausserdem handelte es sich um eine Sachvor­ lage, die in ihrer Bedeutung und Tragweite ohne Mühe zu erfassen war. Das Abstimmungsergebnis (617 Ja gegen 362 Nein) ist schliesslich so deutlich ausgefallen, dass es zweifellos den wahren Willen der Stimm­ berechtigten wiedergibt. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass das Ergebnis irgendwie anders hätte ausfallen können, wenn das Abstim­ mungsmaterial vier Tage früher versandt worden wäre. RRB 13.2.1973