nachbarlichen Betrieb aus bewirtschaftet werden. 3. Die gute Qualifikation des Gesuchstellers wird keineswegs bestritten. Es liegt im Interesse des gesamten Berufsstandes, wenn tüchtige und initia­ tive Bauern von der öffentlichen Hand unterstützt werden. Strukturelle Massnahmen müssen jedoch unabhängig von der Person des gegenwärti­ gen Bewirtschafters vorgenommen werden. Im Vordergrund steht hier eine genügende betriebliche Grundlage; es erschiene wenig sinnvoll, neue, grosszügige Gebäude zu erstellen, die wegen der ungenügenden Betriebsgrösse nicht ausgelastet werden können. RRB 23.11.1971 1169