Das Eigenland bietet also bei wei­ tem keine ausreichende Betriebsgrösse und garantiert demzufolge auch keine rationelle Betriebsführung. Diese beiden Kriterien wären erst dann erfüllt, wenn die viel grössere Fläche des Pachtlandes mitberücksichtigt 257 A. Entscheide des Regierungsrates 1168,1169