1111 Steuerrecht. Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Steuerpflicht fehlen bei einer Genossenschaft für landwirtschaftliches Bauen, die zum Zwecke der Selbsthilfe gebildet wurde (Art. 9 Abs.1 Ziff. 6 des Gesetzes über die direkten Steuern; StG; bGS 621.11).