A. Entscheide des Regierungsrates 1065,1066 ihnen die Möglichkeit geboten sein, jederzeit auf Wunsch vom Inhalt der Protokolle Kenntnis zu erhalten. Der Verwaltung bleibt es dabei unbenom­ men, die Protokolle auszuhändigen, in diese Einblickzu gewähren im Bei­ sein eines Funktionärs der Verwaltung oder dem Begehren des Mitgliedes durch die Zustellung eines Protokollauszuges zu entsprechen. RRB 5.10.1954 1066 Flu rgen ossen sch aft. Kriterien zur Bestimmung des Einzugsgebietes und der Kostenanteile (Art. 167ff. EG zum ZGB; bGS 211.1; Art. 703 ZGB).