Notorisch ist die psychopathische Querulanz und Prozesswut des K. Seine fünf Vorschläge haben denn auch offensichtlich den Sinn, einen billigen Rechtsvertreter für die Weiterführung einer ganzen Reihe anhängiger Pro­ zesse zu finden und keinen «Vormund des Vertrauens» im Sinne des Geset­ zes. Die Vormundschaftsbehörde ist daher zu Recht auf die Vorschläge nicht eingetreten. 4. Gegen die Person des L. vermag K. keine begründeten Einwände zu erheben. Es handelt sich bei diesem vielmehr um einen erfahrenen, ange­ sehenen Mann, dessen Beruf als Waisenamtsschreiber ihn zur Führung einer schwierigen Vormundschaftals besonders geeignet erscheinen lässt.