4.8 Das Bundesgericht hat im Urteil 2C_109/2021 vom 28. Juni 2021 zur Zürcher Gesundheitsgesetzgebung die Pflicht zu Errichtung einer Ersatzabgabe gegenüber Ärzten, welche aufgrund ihrer Fachrichtung keinen Notfalldienst leisten können, als verfassungskonform qualifiziert. Dazu führt es in Erwägung 7.2.2 Folgendes aus: