in oder ausserhalb einer für jedermann zugänglichen Notfallstation und einen entsprechenden Präsenz- und Bereitschaftsdienst. Die Modalitäten ergeben sich aus den bereits erwähnten Reglementen über den Hinter- grund-/Amtsarztdienst vom 7. Mai 2018 sowie das Reglement über die ambulante Notfallstation am Spital Herisau (ANOS), welche die verfügende Behörde gestützt auf Art. 42 Abs. 1bis GG erlassen hat.