AR GVP 34/2022 Nr. 3836 Ärztliche Ersatzabgabe für den ambulanten Notfalldienst. Der ambulante Notfalldienst dient der keinen Aufschub duldenden Behandlung von Erkrankungen. Dazu ist eine persönliche Dienstleistungserbringung im Rahmen einer allgemeinen 24-Stunden-Notfallversorgung in oder ausserhalb einer für jedermann zugänglichen Notfallstation oder ein entsprechender Präsenz- oder Bereitschaftsdienst erforderlich.