AR GVP 34/2022 Nr. 3837 Zuständigkeit. Abgrenzung der Zuständigkeit des Zivilrichters und der Baubewilligungsbehörden bei einem strittigen Fuss- und Fahrwegrecht. Bei einem nachträglichen Baugesuch kann dessen Behandlung nicht von der schriftlichen Zustimmung des Grundeigentümers abhängig gemacht werden. Urteil des Obergerichts, 4. Abteilung, 15.12.2022, O4V 22 11