b) mittlere Verfahren, die durchschnittlich schwierige Rechts- und/oder Sachverhaltsfragen betreffen und einen durchschnittlichen Aufwand benötigten, in denen ein Honorar in der Grössenordnung von CHF 4‘000.00 bis CHF 7‘000.00 angemessen erscheint; und c) schwierige Verfahren sowohl bezüglich Sachverhalts- und/oder Rechtsfragen, in denen überdurchschnittlich umfangreiche Eingaben notwendig waren und umfangreiche Akten zu studieren waren, was ein Honorar von CHF 7‘000.00 bis CHF 10‘000.00 bzw. in aussergewöhnlichen Fällen bis zu CHF 15‘000.00 rechtfertigt. Vorliegend ist von einem einfachen Verfahren mit unterdurchschnittlichen Aufwand auszugehen, wobei zu