AR GVP 34/2022 Nr. 3835 Baubewilligung. Kognition der Rechtsmittelbehörden und Gemeindeautonomie bei der Beurteilung eines Bauvorhabens in der kommunalen Ortsbildschutzzone (E. 3.5). Unzulässige Einschränkung der Überprüfungsbefugnis der Rekursinstanz (E. 3.6). Die verfügende Behörde hat den Sachverhalt im vorliegenden Fall ungenügend ermittelt und sich von unsachlichen Motiven leiten lassen (E. 3.7 und 3.8). Rückweisung zur ergänzenden Sachverhaltsabklärungen und Neubeurteilung an die verfügende Behörde (E. 3.9). Urteil des Obergerichts, 4. Abteilung, 25.08.2022, O4V 21 37