den Baunebenkosten. Der Zeitwert baulicher Anlagen entspricht dem Neubauwert abzüglich eines Altersentwertung und der technischen Entwertung entsprechenden Minderwerts. Dabei ist ein ungenügender oder überdurchschnittlicher Unterhalt zu berücksichtigen. Der Ertragswert entspricht dem kapitalisierten Mietwert des Grundstücks. Bei der Berechnung sind eine angemessene Verzinsung des investierten Kapitals sowie die Unterhalts- und Betriebskosten für das Grundstück zu berücksichtigen (Art. 11 Abs. 1 GSV). Der Mietwert entspricht einer Marktmiete, welche als Miet- oder Pachtertrag erzielt werden kann.