Die Gemeinden erlassen für ihr Gebiet einen besonderen Richtplan über die Fussund Wanderwege. Soweit nicht ausnahmsweise Neuanlagen nötig sind, stützt sich das Netz auf bestehende öffentliche Wege. Der Richtplan über die Fuss- und Wanderwege ist im Rahmen der Revision der Ortsplanung Seite 1/2 Gerichtsentscheid AR GVP 33/2021 Nr. 3808