AR GVP 33/2021 Nr. 3811 Migrationsrecht. Vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung. Bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung verfügen die Migrationsbehörden über einen grossen Ermessenspielraum, welcher jedoch nach sachlichen Kriterien auszufüllen ist. Die Sozialhilfeschulden können den Beschwerdeführern derzeit nicht als Integrationsdefizit angelastet werden, womit kein sachlicher Grund für eine Verweigerung der vorzeitigen Niederlassungsbewilligung vorliegt. Urteil des Obergerichts, 4. Abteilung, 25.11.2021, O4V 20 36