3c des angefochtenen Entscheids verwiesen werden. Die Beschwerde ist damit abzuweisen, soweit dem Beschwerdeführer das Recht aberkannt wurde, Fahrzeuge aller Kategorien und Unterkategorien zu führen. Im Folgenden gilt es jedoch noch zu prüfen, ob die Vorvorinstanz auch zu Recht den Führerausweis für die Spezialkategorie G und M für immer entzogen hat. Seite 3/3