durchschnittlich rund 8 m und einer Breite von 3.25 m, um die berechtigte Parzelle Nr. 0005 mit der bestehenden Erschliessungsstrasse zu verbinden. Gemäss dem Situationsplan zum Baugesuch Nr. 0001 (act. 8.6.1/1) hält das geplante Strassenstück die Lage der auf dem Situationsplan Mutation Nr. 0007 skizzierten Erschliessungsstrasse ein. Durch die vorgesehene Breite von 3.25 m wird die im Dienstbarkeitsvertrag festgelegte Breite von 4 m zudem nicht überschritten. Somit ergeben sich aus den Akten keine Anhaltspunkte, dass das geplante Strassenstück nicht mit dem bestehenden Fuss- und Fahrwegrecht vereinbar ist bzw. dieses überdehnt wird.