AR GVP 33/2021 Nr. 3807 Kantonale Gebäudeversicherung. Berechnung eines Teilschadens nach Hausbrand. Der versicherungsrechtlich massgebende Schaden ist grundsätzlich anhand des Versicherungswerts des Gebäudes zu schätzen. Wurde der Versicherungswert aufgrund eines durchschnittlichen Kubikmeterpreises berechnet, sind unterschiedliche Wertkonstellationen bei einzelnen Gebäudeteilen bei der Abschätzung zu berücksichtigen (sogenannte Proportionalregel). Urteil des Obergerichts, 4. Abteilung, 25.02.2021, O4V 19 4