AR GVP 32/2020 Nr. 3775 Ausstand im Verwaltungsverfahren. Mitgliedschaft eines Exekutivorgans einer Gemeinde im Verwaltungsrat einer privaten Aktiengesellschaft. Wird das Behördenmitglied nicht vom Gemeinwesen nach Art. 762 OR abgeordnet, sondern durch die Generalversammlung gewählt, muss es in Verwaltungsverfahren, welche die Gesellschaft betreffen, zwingend in den Ausstand treten. Rückweisung zum neuen Entscheid an die Gemeindebehörde im Ausstand des Exekutivorgans. Urteil des Obergerichts, 4. Abteilung, 27.02.2020, O4V 19 34