Übrige Raummängel waren auf überhöhte Einstreu zurückzuführen. Die wesentlichen Mängel der beiden letzten Kontrollen bestanden in der mangelnden Hygiene (verunreinigte Futter- und Wasserschalen und ungenügendes Ausmisten) sowie dem fehlenden Nagematerial. Was die Beanstandung des ungenügenden Nagematerials anbelangt, so geht aus Gesetz und dem Merkblatt des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV; act. 12/6/D11) nicht hervor, dass Brot kein geeignetes Nagemittel ist, auch wenn dies als plausibel erscheint.