chend unterordnet bzw. anpasst (vgl. dazu Bilder 6, 8, 9 und 10 des Augenscheinprotokolls). Ausserdem lässt sich eine gewisse Spiegelungswirkung nicht abstreiten (vgl. Bild 8 und 9 des Augenscheinprotokolls), womit der Windschutzwand je nach Sonneneinstrahlung auch etwas Störendes anhaftet.