AR GVP 30/2018, Nr. 3724 Baubewilligungsverfahren. Rekurslegitimation. In der Regel wird die Legitimation von Nachbarn, deren Liegenschaften sich in einem Umkreis von bis zu 100 m befinden, bejaht. Erst bei grösseren Distanzen muss eine konkrete Beeinträchtigung glaubhaft gemacht werden. Die Legitimation der Direktanstösser wurde im vorliegenden Fall von der Vorinstanz zu Unrecht verneint. Urteil des Obergerichts, 4. Abteilung, 20.12.2018, O4V 18 17