AR GVP 30/2018, Nr. 3717 Vollstreckungsverfahren. Eine Vollstreckungsverfügung hat die Modalitäten der Ersatzvornahme möglichst genau anzugeben. Bei der selbstständigen Androhung einer Ersatzvornahme handelt es sich nicht um eine anfechtbare Verfügung. Urteil des Obergerichts, 4. Abteilung, 20.12.2018, O4V 18 16