AR GVP 31/2019, Nr. 3741 Erschliessungsrecht. Anforderungen an eine Zufahrt für ein Durchgangsheim. Bei der Beurteilung, ob eine Zufahrt ein Grundstück hinreichend erschliesst, steht den kantonalen und kommunalen Behörden ein erhebliches Ermessen zu. Die VSS-Normen sind dabei als Orientierungshilfe hinzuzuziehen, soweit das Gesetz nicht ausdrücklich auf diese verweist. Es ist weder erforderlich, dass die Strasse auf ihrer gesamten Länge von einem Standort aus überblickt werden kann, noch dass Kreuzungsmanöver zwischen Motorfahrzeugen auf der ganzen Länge möglich sind.