neuen Unterlagen oder den medizinischen Argumenten von Dr. C. auseinanderzusetzen [...]. Auch in der weiteren Begründung der angefochtenen Verfügung fehlt eine konkrete Stellungnahme dazu, obwohl die Ausführungen von Dr. C. sowohl im Schreiben vom 14. November 2018 [...] als auch in dem vom RAD explizit angeforderten späteren Verlaufsbericht vom 10. Februar 2019 [...] durchaus schlüssig und nachvollziehbar erscheinen.