H.). Letztlich sagt eine Diagnose als solche noch nichts über die für den Leistungsanspruch entscheidende Frage aus, ob und inwieweit wegen des diagnostizierten Leidens die Arbeitsfähigkeit erheblich und langdauernd eingeschränkt ist. Gerade die Antwort auf diese Fragestellung interessiert aber, wenn es darum geht, zu beurteilen, inwieweit eine Person invalid ist oder nicht.