AR GVP 31/2019, Nr. 3749 Invalidenversicherungsrecht. Im Rahmen der Rentenanspruchsprüfung ist die Ausscheidung einzelner Beschwerden wegen vermeintlich fehlender invalidenrechtlicher Relevanz in der Regel nicht zielführend. Auch bei multifaktoriellen Diagnosen ist ein Leistungsanspruch gegenüber der Invalidenversicherung nicht zum Vornherein ausgeschlossen, wenn der Störung klar eine ressourcenhemmende Wirkung zukommt. Urteil des Obergerichts, 3. Abteilung, 27.08.2019, O3V 18 51