4.7 Leider fehlt im Gutachten […] eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Frage, ob in Anbetracht der beiden Observationsberichte nicht nur eine schwere, sondern überhaupt eine invalidenversicherungs-rechtlich relevante Erkrankung zumindest für den vorliegend zu prüfenden Zeitraum vom 16. November 2010 bis zum 25. September 2013 verneint werden muss.