Der Termin bei der Verwaltung betraf ein Gespräch - dieses kam erst nach einem Schreiben vom 21. September 2012 (IV-act. 95) betreffend Mitwirkungspflicht und Sanktionen bei deren Verletzung zustande - mit Dr. C___ und einem Mitarbeiter der IV-Stelle mit 45 detaillierten Fragen an den Versicherten zwecks Abklärung des Gesundheitszustandes und Eruierung allfälliger beruflicher Optionen (IV-act. 98), woraufhin die Psychiaterin mit Stellungnahme vom 6. Dezember 2012 (IV-act. 100) den Allgemeinzustand zutreffenderweise als unauffällig und die von den behandelnden Ärzten gestellten und offenbar überwiegend auf den Angaben des Versi-