Mit der Beschwerde verlangte die Mutter die Gewährung eines Steueraufschubs, da eine steueraufschiebende gemischte Schenkung vorliege. Der Beschwerde beigelegt war ein gleichzeitig zur Liegenschaftsübertragung abgeschlossener Schenkungsvertrag, welcher vorsah, dass die Mutter ihrer Tochter "den Betrag von insgesamt CHF 130'000.-- [schenke], wovon CHF 90'000.-- gemäss Grund- buch-Kaufvertrag und CHF 40'000.-- werden von [der Mutter] zusätzlich durch Banküberweisung an [die Tochter] geschenkt."